Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung, die Bürgermeister-Stichwahl als reine Briefwahl abzuhalten, mussten durch das Wahlamt der Stadt Puchheim innerhalb kürzester Frist knapp 16.000 Briefwahlunterlagen zusammengestellt und versandt werden. Spätestens am Mittwoch, 25. März, sollten alle Wahlberechtigten ihre Unterlagen erhalten haben. Wer bis Mittwochmittag keine Unterlagen erhalten hat, aber für die Wahl am 15. März eine Wahlbenachrichtigung hatte, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadt Puchheim in Verbindung setzen (Tel: 089/80098-110).

Sofern die übersandten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden, kann Ersatz nur dann ausgestellt werden, wenn eine entsprechende Erklärung darüber erfolgt: Eine Versicherung, dass man die Unterlagen nicht erhalten hat und bei eventueller späterer Zustellung nicht nutzen wird. Diese Erklärung kann auch per E-Mail abgegeben werden (E-Mail: buergerbuero@puchheim.de). Eine Ersatzzustellung kann nur an die Meldeadresse erfolgen.
Sollte in den übersandten Unterlagen im Einzelfall ein Teil fehlen, wie zum Beispiel der rote oder graue Umschlag oder der gelbe Stimmzettel, kann dieses nachgeordert werden. Das Wahlamt wird erforderlichenfalls noch bis Freitag, 27. März, fehlende Unterlagen nachliefern.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag am 29. März, 18 Uhr, im Rathaus eingehen. Es wird deshalb empfohlen, etwa ab Mitte der Woche die Unterlagen nur noch in den Rathausbriefkasten zu werfen. Die allgemeinen Stimmbezirke sind am Stichwahlsonntag nicht besetzt, Briefwahlunterlagen können dort also nicht abgegeben werden, sondern nur am Rathaus.
Das Wahlamt ist am Freitag, 27. März, bis 15 Uhr telefonisch erreichbar; am Samstag, 28. März, von 10 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag ab 10 Uhr (Tel: 089/80098-110 oder 089/80098-135).
Eva Krestan am
Leider sind an die Bürger eine nicht bekannte Menge von rosa Kuverts OHNE Adressaufdruck versandt worden.
Wo diese Stimmzettel gelandet sind ist unbekannt.
Nicht Jeder hat Internet und ist durch obige Mitteilung informiert.
Welche Konsequenzen zieht diese Sachlage nach sich ?