Ab 1. Januar 2021 können Puchheimer Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss für die Installation von Photovoltaik-(PV-)Anlagen und Batteriespeichern beantragen; das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 beschlossen.

Zu diesem Zweck wurde das städtische Energiespar-Förderprogramm um verschiedene Fördertatbestände rund um die Photovoltaik ergänzt. Grundsätzlich förderfähig sind nun Balkon-, Fassaden- und kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen (PVT-Anlagen) sowie Batteriespeicher. Bei Dachanlagen kann der über eine Leistung von 5 kWp hinausgehende Teil gefördert werden, sofern das Dach im technisch sinnvollen Umfang vollständig mit Modulen belegt wird.
Wie beim restlichen Energiespar-Förderprogramm gilt auch für die PV- Anlagenförderung, dass der Antrag vor Auftragserteilung bei der Stadt gestellt und bewilligt werden muss. Das Energiespar-Förderprogramm bleibt ansonsten unverändert; hier werden weiterhin beispielsweise verschiedene Wärmedämmmaßnahmen, Fernwärmeanschlüsse oder die Nutzung von Regenwasser gefördert.
Nähere Informationen zum Puchheimer Energiespar-Förderprogramm, Richtlinien und Antragsformulare gibt es auf der Website der Stadt unter www.puchheim.de sowie im Umweltamt im Rathaus, Zimmer 211, Tel. 089 / 80098-159 oder umwelt@puchheim.de.
Bericht: Stadt Puchheim
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