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Hinweise zum Rückschnitt von Überwuchs – Wenn privates Grün in Straßen und Gehwege ragt

26. Februar 2020 Kommentar verfassen

Bald grünt und blüht es wieder allerorts, darum ist es wichtig, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen noch vor der ersten Wachstumsperiode zurückzuschneiden.

Der Frühling kommt bald, Zeit für die Gartenschere.
Der Frühling kommt bald, Zeit für die Gartenschere. Grafik: Stadt Puchheim

Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Gerade auf Gehwegen sind Rad fahrende Kinder, Rollstuhlfahrer und Passanten mit Kinderwagen möglicherweise gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und werden dadurch gefährdet.

Es wird deshalb um die Beachtung folgender Hinweise gebeten:

  • Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen sind so weit zurückzuschneiden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum gefahrlos nutzen können. Auch Hecken, die zwar im unteren Bereich bis auf die Grundstücksgrenze zugeschnitten werden, aber im oberen Bereich in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen, stellen eine Verkehrsgefährdung dar und müssen zurückgeschnitten werden.
  • Alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Verkehrsraum angrenzen, müssen das sogenannte „Lichtraumprofil“ einhalten. An Geh- und Radwegen ist deshalb immer eine Durchgangshöhe von 2,50 Metern freizuhalten; an Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern.
  • Überwuchs im Bereich von Straßenlampen und Verkehrsschildern ist so weit zurückzuschneiden, dass Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Verkehrs- und Straßenbeschilderungen einwandfrei zu erkennen sind.

Es ist darauf zu achten, dass bei Grundstücken im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich das Sichtdreieck freigehalten wird.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch den Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer rechtzeitig überhängende Anpflanzungen entfernen. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auch darauf hin, dass Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte die an ihren Grundstücken angrenzenden Gehwege bei Bedarf reinigen und von Gras und Unkraut befreien müssen.

Bericht: Stadt Puchheim

Kategorie: Aktuelles, Umwelt, Verkehr

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