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Insolvenz der Greensill-Bank –
Kein Disziplinarverfahren gegen Ersten Bürgermeister Norbert Seidl

12. Dezember 2022 Kommentar verfassen

Nach einer umfangreichen Prüfung kommt die Kommunalaufsicht am Landratsamt
Fürstenfeldbruck zu dem Ergebnis, dass eine disziplinarrechtliche Verfolgung der
Angelegenheit gegenüber dem Ersten Bürgermeister Norbert Seidl nicht veranlasst
und gerechtfertigt ist.

Bildquelle: Ursula Sesterhenn, Stadt Puchheim

Nach Aussage der Kommunalaufsicht „sind keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte […] festzustellen, die auf eine (schuldhafte)
Dienstpflichtverletzung des Ersten Bürgermeisters hinweisen bzw. die den Verdacht
eines Dienstvergehens von Herrn Seidl […] rechtfertigen und damit die Einleitung
eines förmlichen Disziplinarverfahrens durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck gegen
ihn begründen würden.“ Als die für Bürgermeister zuständige Disziplinarbehörde leitet
die Kommunalaufsicht kein förmliches Disziplinarverfahren gegen Norbert Seidl ein.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 die abschließende
Bewertung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen.
„Damit ist ein wichtiger Teil der rechtlichen Aufarbeitung der Greensill-Angelegenheit
abgeschlossen, die sowohl den Ersten Bürgermeister als auch den Stadtrat spürbar
belastet hat“, so Dr. Manfred Sengl, Zweiter Bürgermeister. „Jetzt ist zu hoffen, dass
die weitere Aufarbeitung ebenfalls rasch zu einem Ende kommt, um sich wieder voll
auf die kommunalpolitische Arbeit konzentrieren zu können.“
Hintergrund ist die Insolvenz der Greensill-Bank im März 2021, bei der die Stadt
Puchheim zwei Millionen Euro angelegt hatte. Der Stadtrat hatte im Juli mehrheitlich
die Einleitung eines Disziplinarverfahrens angeregt, um eine unabhängige
disziplinarrechtliche Prüfung der Vorgänge zu veranlassen. Unter anderem war zu
prüfen, ob es Aufgabe des Ersten Bürgermeisters ist, Termine zur Anlage von Geldern
regelmäßig zu überwachen, ob die Anlagerichtlinie anwendbar war und ob
gegebenenfalls durch den Ersten Bürgermeister gegen diese Anlagerichtlinie
verstoßen worden ist.
Die Kommunalaufsicht war seit Bekanntwerden der Insolvenz umfassend in die
Angelegenheit mit einbezogen worden. Die Bewertung ist nach ausführlicher Prüfung
aller Unterlagen erfolgt.
Beitrag: Ursula Sesterhenn, Stadt Puchheim

Kategorie: Aktuelles, Politik

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