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Lochhauser Straße – Neuer verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

15. Oktober 2020 5 Kommentare

In Puchheim wird mit Stadtratsbeschluss die Lochhauser Straße ab Höhe Birkenstraße bis zur Oberen Lagerstraße in Höhe der Buchenstraße zum verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen. Die Beschilderung hierfür erfolgt im Laufe der zweiten Oktoberhälfte.

verkehrsberuhigung-lochhauser-strasse
Ab Höhe Birkenstraße bis zur Oberen Lagerstraße in Höhe der Buchenstraße wird die Lochhauser Straße zum verkehrsberuhigten Bereich. Grafik: Stadt Puchheim

Es gelten folgende Regelungen: Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zonen nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

Innerhalb dieser gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Halteverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen außer in den gekennzeichneten Parkflächen. Dort darf von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 14 Uhr für eine Dauer von 1,5 Stunden geparkt werden. Dabei ist die Parkscheibe gut lesbar im Fahrzeug anzubringen oder auszulegen.

Von Montag bis Freitag von 19 Uhr bis 9 Uhr und an Samstagen ab 14 Uhr bis Montag 9 Uhr ist das Halten und Parken in den gekennzeichneten Flächen im Rahmen der allgemeinen Vorschriften erlaubt.

Zudem gilt in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Allgemein gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot!

Bericht: Stadt Puchheim

Kategorie: Aktuelles, Verkehr

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Eva Krestan am

    15. Oktober 2020 um 21:01

    Na super,
    das neue Konzept

    Antworten
  2. Walter am

    17. Oktober 2020 um 17:40

    Verkehrsberuhigung ist schon o.k., aber eine „Zone 30“ hätte gereicht. So wird es etliche „Verkehrssünder“ geben, die beanstandet werden, obwohl sie angemessen langsam fahren. Vermutlich sogar Radlfahrer, die zum Zug wollen. Auch der Bus wird mehr Fahrzeit als bisher brauchen.

    Antworten
  3. Matze-G am

    22. Oktober 2020 um 22:59

    20 km/h,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,einfach nur noch Irrsinn, mehr kann man dazu nicht mehr sagen.
    Jeder Jogger und jeder Rentner mit Radl, Rollstuhl oder Rollator wird Autos überholen.
    Dann schliesst doch die Lochhauserstrasse gleich komplett….und macht Fussgängerzone.

    Antworten
    • Georgios Tsiapanis am

      8. Mai 2021 um 02:18

      Ich wohn in der Lochhauserstrasse, von einer 20 km/h beruhigten Zone kann man hier nicht sprechen. Vielleicht dass einer von hundert mit 20 fährt, nicht mall die Fahrradfahrer und des öfteren hat mich mancher überholt. Lustig dabei ist, dass auf den Seitenstraßen bzw. Gehwegen Schilder aufgestellt worden sind mit der Aufhebung der 20 Km/h.
      Sinn und Zweck dieser Maßnahme nicht nachvollziehbar. Hat die Stadt Puchheim nichts besseres zu tun, mitten in der Pandemie, noch mehr Schilder aufzustellen, oder hat sich jemand damit bereichert. Fast ganz Puchheim Schüttelt nur den Kopf.

      Antworten
  4. Rudi_W am

    8. Dezember 2020 um 13:07

    Verkehrspolitisch sind die Puchheimer unterirdisch!
    Unterführung teilt den Ort, pardon, die Stadt.
    Durchfahrt zum Gewerbegebiet Nord durch den Aubinger Weg nur Richtung Aubing möglich. Auf Anfrage warum, bekam ich die Auskunft, die Strasse sei zu eng. Nun fährt sogar ein Linienbus. Kreisstrasse 11 wurde nicht realisiert.
    Und nun Tempo 20 auf der Lochhauser Strasse.
    Was wollt ihr als nächstes „verbocken“?

    Antworten

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