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Neue Fahrradstraßen in Puchheim – Information und Erläuterung von Zusatzzeichen

16. September 2019 4 Kommentare

In Puchheim wurden Mitte September 2019 folgende Straßen als Fahrradstraßen ausgewiesen: Alte Bahnhofstraße, Laurenzerweg, Oberer Laurenzerweg, Sandbergstraße (westlicher Teil), Zugspitzstraße und Buchenstraße.

puchheimer verkehrszeichen
Layouter und Typografen bitte nicht so genau hinsehen: die neuen Puchheimer Verkehrszeichen. Grafik: Stadt Puchheim

Die Fahrradstraßen sind mit diesem Verkehrszeichen ausgewiesen:

Fahrradstrasse

Es gelten folgende Regelungen: Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr, also auch für Fahrradfahrer, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern, da das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt ist.

Erklärung einiger Zusatzzeichen:

landwirtschaftlicher verkehr frei

Landwirtschaftlicher Verkehr frei: Alle Fahrzeuge welche zum Zweck der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung Ihrer Grundstücke die Straße entlang fahren werden durch das Zusatzzeichen befreit.

e-bike und mofa frei

E-Bike und Mofa frei: Dieses Zusatzzeichen erlaubt Mofas und „echten“ E-Bikes die Benutzung der Fahrradstraße. Normale Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h gelten als Fahrrad. Das sind ohnehin etwa 98 Prozent aller Fahrräder mit elektronischer Unterstützung.

anliefer frei

Anlieger frei: Anwohner und Versorgungsfahrzeuge wie zum Bespiel die Müllabfuhr oder Paketdienste frei; der Durchgangsverkehr wird durch das Zusatzzeichen nicht freigegeben.

inline-skater frei

Inlineskater frei: Inlineskater dürfen auch nebeneinander aber am rechten Fahrbahnrand fahren, der Radverkehr hat trotzdem Vorrang und es ist unter besonderer Rücksichtnahme zu fahren.

Allgemein gilt: Der Radverkehr darf in einer Fahrradstraße weder gefährdet noch behindert werden.

Bericht: Stadt Puchheim

Kategorie: Aktuelles, Verkehr

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Klaus Rubik am

    16. September 2019 um 16:26

    Und welche Rechte haben hier Fußgänger oder sind die nun Freiwild?

    Antworten
    • Andreas Reim am

      17. April 2021 um 11:57

      Freiwild

      Antworten
  2. Stefan Schnell am

    1. Mai 2021 um 11:02

    Nun warten wir Anwohner der Rainerstr. auf die Ausweisung zur Fahrradstrasse. Der motorisierte Durchgangsverkehr hat ein Ausmaß an Rücksichtslosigkeit im Hinblick auf alltägliche Geschwindigkeitsübertretungen erreicht, die ein unverzügliches Handeln der Stadt erfordert!

    Antworten
    • Timo Hirrle am

      4. Mai 2021 um 18:12

      Der Forderung schließe ich mich an.
      Es sollte jedoch auch einfach mal häufiger auf die Einhaltung bestehender Vorschriften kontrolliert werden! Vielleicht lohnt sich das mit dem neuen Bußgeldkatalog immerhin sogar für die Stadt 😉

      Antworten

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