Im Rahmen der Kinderfreundlichen Kommune soll die diesjährige Aktion „Puchheimer
Wunschbaum“ wieder bedürftigen Puchheimer Kindern einen Wunsch zu
Weihnachten erfüllen. Mit der Aktion können 50 Wunscherfüller:innen 50 bedürftigen
Kindern 50 Wünsche erfüllen. Für jeden Wunsch hängt in den teilnehmenden
Puchheimer Geschäften eine Wunschkugel. Ziel der Aktion ist es auch, die lokalen
Geschäfte zu unterstützen.

Ab Montag, 14. November 2022, bis Mittwoch, 30. November 2022, dürfen
Gutscheine im Wert von 20 Euro für bedürftige Kinder unter 18 Jahren aus folgenden
Puchheimer Geschäften gewünscht werden: AfricanHeart, Buchhandlung Bräunling,
Daniel‘s Fachsport und das Schokolädchen.
Der Wunsch kann unter Angabe von Alter und Geschlecht des Kindes und dem
Stichwort „Wunschbaum“ mit einer entsprechenden Kontaktmöglichkeit (E-Mail-
Adresse oder Telefonnummer) via E-Mail an sabine.tietel@puchheim.de oder über
den Rathausbriefkasten an die Stadtverwaltung gesendet werden. Ein Nachweis über
die bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts muss als Anhang oder
Kopie beigelegt werden.
Wer Wunscherfüller:in werden möchte, kann sich ab Freitag, 2. Dezember 2022, bis
Freitag, 16. Dezember 2022, in den teilnehmenden Geschäften in Puchheim unter
dem Stichwort „Wunschbaum“ eine Weihnachtskugel für ein Kind aussuchen und
einen Gutschein kaufen, der dann mit der Kugel im Geschäft verbleibt. Die
Wunschbaum-Gutscheine werden anschließend gesammelt von
Rathausmitarbeitenden abgeholt, und die Kugeln werden an den Rathaus-
Wunschbaum gehängt. Am Dienstag, 20. Dezember 2022, können die weihnachtlich
verpackten Wunschbaum-Gutscheine von 15 bis 17 Uhr im Rathaus Puchheim unter
Einhaltung der dann gegebenenfalls geltenden Hygienevorschriften von den
Wünschenden abgeholt werden.
Beitrag: Ursula Sesterhenn, Stadt Puchheim
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