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Terminvereinbarung für das Bürgerbüro jetzt auch online möglich

15. Mai 2020 3 Kommentare

Aufgrund der aktuellen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus findet Parteiverkehr zu den regulären Öffnungszeiten in allen Dienststellen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Ab sofort können Termine für das Bürgerbüro auch online vereinbart werden.

Termine können jetzt auch online vereinbart werden.
Termine können jetzt auch online vereinbart werden. Foto: Stadt Puchheim

Dies ist direkt über die Internetseite der Stadt Puchheim www.puchheim.de unter der Rubrik „Bürgerservice – Bürgerbüro“ möglich. Termine in allen anderen Ämtern und Dienststellen werden zunächst weiterhin ausschließlich per E-Mail oder telefonisch vergeben. Es gilt in allen Dienststellen Schutzmaskenpflicht.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auch die Online-Angebote an Dienstleistungen, etwa das Service-Portal, das auf der Internetseite der Stadt Puchheim unter der Rubrik „Bürgerservice“ zu finden ist, zu nutzen.

Bericht: Stadt Puchheim

Kategorie: Aktuelles, Corona, Politik

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Bakar mahamed am

    17. März 2021 um 16:31

    Sehr geehrte Dame und Herren,
    Ich brauchte ein Führungszeugnis beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bakar mahamed

    Antworten
    • Puchheimer Stadtportal am

      17. März 2021 um 17:09

      „Dies ist direkt über die Internetseite der Stadt Puchheim http://www.puchheim.de unter der Rubrik „Bürgerservice – Bürgerbüro“ möglich.“

      Antworten
  2. Klaus Wiedemann am

    17. Mai 2021 um 09:36

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die offenbar neue Funktion zum BEantragen eines Führungszeugnisses ist komplett nutzlos: während es früher möglich war, seine Kontaktdaten etc. selbst einzugeben, müssen diese zwingend elektronisch vom PÜersonalausweis ausgelesen werden.

    „Damit die Personendaten ausgelesen werden können, benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (Ausweisdokument). Die Online-Ausweisfunktion des Ausweisdokuments muss freigeschaltet sein. Sie müssen die AusweisApp installiert und gestartet haben. Das Kartenlesegerät muss angeschlossen und Ihr Ausweisdokument auf- bzw. eingelegt sein.“

    Und das für Daten, die sowieso aus dem Melderegister abgefragt werden? Mit Verlaub, was soll das?
    Viele Grüße
    Klaus Wiedemann

    Antworten

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