1. Vertragsschluss und Kündigung
1.1 Für den Werbeauftrag zur Schaltung von Werbemitteln gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Puchheimer Stadtportals (nachfolgend „PSP“ abgekürzt).
1.2 Der Vertrag zwischen dem PSP und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche (E-Mail) erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder telefonischen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
1.3 Aufträge über Dritte – etwa dazu beauftragte Werbeagenturen – werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.
1.4 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Ablehnungsbefugnis
Das PSP behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werbemittel zurückzuziehen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt bzw. die Präsentation inhaltlich oder technisch für das PSP unzumutbar erscheint. Über die Gründe der Ablehnung wird der Auftraggeber informiert.
3. Abwicklung
Kann ein Werbemittel wegen aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt nicht wie vereinbart präsentiert werden, so ist das PSP berechtigt, die Schaltung des Werbemittels zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Auftraggeber wird hiervon informiert.
4. Platzierung
4.1 Die Werbemittel werden im Einvernehmen von PSP und Auftraggeber platziert. Eine vom Auftraggeber gewünschte Platzierung von Werbemitteln an bestimmten Stellen oder Seiten erfolgt, wenn das PSP dies schriftlich bestätigt hat.
4.2 Ist es nicht möglich, den Vorstellungen des Auftraggebers zu entsprechen, entscheidet der Anbieter unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Das PSP behält sich vor, das Werbemittels an anderer Stelle als vorgesehen zu platzieren, wenn dadurch die Werbewirkung nicht beeinträchtigt wird.
5. Kenntlichmachung
Die vom PSP bereitgestellten Werbeplätze sind aufgrund ihrer Form als Werbebanner und ihrer Position im Layout als solche klar erkennbar. Um Verwechslungen mit redaktionellen Inhalten vorzubeugen, werden textintensive Werbeformate als „Anzeige“ kenntlich gemacht.
6. Lieferung und Erstellung
6.1 Der Auftraggeber liefert geeignete Werbemittel, die den von dem PSP festgelegten Spezifikationen – Formate, Dateigröße usw. – entsprechen.
6.2 Die Werbemittel sowie die Links auf die diese verweisen sollen, müssen spätestens drei Werktage vor Beginn der Schaltung per E-Mail übermittelt werden.
6.3 Falls das PSP damit beauftragt wird, die Werbemittel für den Auftraggeber zu erstellen, werden die Kosten hierfür dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
7. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber bestätigt mit Erteilung des Auftrags, dass er die alleinigen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat.
7.2 Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Werbemittel verantwortlich. Das PSP ist nicht verpflichtet, Werbemittel dahingehend zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
7.3 Soweit für die Schaltung des Werbemittels erforderlich, überträgt der Aufftraggeber dem PSP die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
8. Gewährleistung der PSP
8.1 Das PSP bemüht sich um die bestmögliche Präsentation des Werbemittels. Bei unwesentlichen Fehlern sowie bei Darstellungsproblemen technischer Art, die das PSP nicht zu verantworten hat wie etwa die Störung der Internetverbindung, die ausbleibende Aktualisierung von Proxie-Servern oder die Verwendung von ungeeigneter Software (z.B. eines veralteten Browsers) ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8.2 Kann das Werbemittel einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der insgesamt gebuchten Zeit) nicht geschalten werden, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.3 Bei fehlerhafter Veröffentlichung hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt der Anbieter eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
8.4 Die geschaltete Online-Werbung wird vom Auftraggeber auf ihre Vertragsgemäßheit überprüft. Etwaige Mängel werden dem PSP innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Schaltung schriftlich angezeigt. Nichtkaufleute haben dem PSP offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach erstmaliger Schaltung anzuzeigen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die Mängelanzeige nicht fristgerecht erfolgt.
9. Haftung
9.1 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Schadensersatzansprüche aufgrund verletzter Pflichten und unerlaubter Handlungen bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des PSP, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
9.3 Der Auftrag wird nachgeholt, wenn seine Durchführung aus Gründen verhindert wurde, die von dem PSP nicht zu vertreten sind: technische Störungen, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Arbeitsniederlegungen.
10. Preisliste
10.1 Die Schaltung von Werbemitteln wird nach der jeweils gültigen Preisliste des PSP abgerechnet. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Produktion von Werbemitteln, sofern gesondert beauftragt, werden getrennt berechnet.
10.2. Das PSP behält sich vor für Werbemittel abweichende Sonderpreise festzulegen, wenn diese nicht in der Preisliste enthalten sind.
11. Rechnungsstellung
11.1 Nach Vertragsabschluss, spätestens aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung des Werbemittels, erfolgt die Rechnungsstellung.
11.2 Bei Zahlungsverzug kann das PSP die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
12. Datenschutz
Das PSP speichert und bearbeitet Daten, soweit dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich ist.
13. Anwendbares Recht
13.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
13.2 Erfüllungsort ist Puchheim. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des PSP. Soweit Ansprüche vom Anbieter nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.