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Bei den Regeln, die die Sicherheitskontrolle der Transportation Security Administration (TSA) sehr ernst nimmt, ist die 3-1-1-Regel sicherlich die wichtigste. Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in Behältern von maximal 100 Millilitern (3,4 Unzen) verpackt sein, die in einem wiederverschließbaren Beutel von einem Quart (etwa 950 ml) Größe aufbewahrt werden. Jeder Reisende darf nur einen solchen Beutel in seinem Handgepäck mitführen. Allerdings ist oft unklar, was genau als Flüssigkeit (oder Gel, Paste oder Creme) gilt. Manchmal kann ein Gegenstand, den man nicht für gefährlich hält, bei der Sicherheitskontrolle trotzdem beanstandet werden. Besonders betroffen sind dabei Produkte wie Peelings für den Körper, das unerwartete Hautpflegeprodukt, das die TSA fälschlicherweise als Flüssigkeit ansieht.
Da ein Körperpeeling in einer festeren Konsistenz vorliegt als beispielsweise Parfüm oder Shampoo, könnten manche denken, es sei weniger risikobehaftet. Doch wie bei anderen dickeren Substanzen wie Pasten oder Cremes gilt: Wenn das Produkt so verläuft, dass es durch eine Tube gepresst werden kann oder seine Form ohne Behälter verliert, wird es als Flüssigkeit eingestuft. Damit unterliegt es den Beschränkungen bezüglich Größe und Menge – andernfalls droht die Konfiszation und Entsorgung des Produkts. Während es einige Ausnahmen von der 3-1-1-Regel gibt, zählen feste Peelings wie beispielsweise Seifenbarren in der Regel nicht dazu. Leider fallen Body Scrubs, selbst die cremigen, in die Kategorie der verbotenen Flüssigkeiten.
Trockene Alternativen zu Body Scrubs, die TSA-konform sind
Glücklicherweise gibt es TSA-konforme Alternativen, die Sie im Handgepäck mitführen können, ohne dass sie bei der Sicherheitskontrolle Ärger machen. Trockene Body Scrubs mit kleinen Mengen an ätherischen Ölen werden in der Regel nicht als Verstöße gegen die 3-1-1-Regel betrachtet, vorausgesetzt, es besteht kein Übermaß an Öl im Behälter. Dasselbe gilt für feste Peeling-Seifen. Diese Seifenstücke, wie beispielsweise die Exfoliating Soap Bar von Marlowe, enthalten grobe, leicht abrasive Inhaltsstoffe wie Fruchtsamen oder Haferflocken, die die Aufgabe eines traditionellen Body Scrubs erfüllen, aber in fester Form vorliegen. Damit sind sie TSA-freundlich und unterliegen nicht der Flüssigkeitsregel.
Falls Sie Ihren Lieblings-Body-Scrub beim Reisen nicht missen möchten, empfiehlt es sich, ihn im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. Zwar gibt es keine festgelegte Höchstmenge an Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck, doch bei ungewöhnlich großen Mengen kann die TSA eine zusätzliche Kontrolle durchführen. Solche Kontrollen erfolgen manchmal nicht vollständig zufällig, sondern basieren auf dem Verdacht, dass der Inhalt des Koffers überprüft werden sollte. Wenn die TSA den Eindruck gewinnt, dass bestimmte Gegenstände eine genauere Inspektion erfordern, kann sie die Tasche auch gezielt durchsuchen. Dabei besteht die Gefahr, dass Verpackungen beschädigt werden. Daher sollte man beim Packen vorsichtig sein und seine Produkte gut schützen. Insgesamt gilt: Wenn Sie sich an die 3-1-1-Regel halten und größere Mengen an flüssigen, gelartigen oder cremigen Produkten zuhause lassen, sollte die Sicherheitskontrolle problemlos verlaufen.