Der Alois-Harbeck-Platz soll umgebaut und neugestaltet werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Gelegenheit, ihre Meinung und ihre Vorschläge in die Planung einzubringen. Dafür bietet die Stadt in dieser Woche wieder ein Beteiligungsformat an.

„Frag den Planer“ am Donnerstag, 8. Oktober 2020, 18 bis 20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses: Für alle, die sich in kleiner Runde über die Planung informieren möchten. Während dieser Zeit stehen die verantwortlichen Planer*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Eine Frontalerläuterung ist nicht geplant. Die Pläne, Gutachten und textlichen Erklärungen des Vorhabens liegen zur Einsichtnahme aus.
Um die Gesundheit aller Teilnehmenden bestmöglich zu schützen, sind die gesetzlichen Hygienebestimmungen strengstens einzuhalten, so dass die Teilnehmerzahl limitiert werden muss. Zur Sicherung eines Platzes wird daher eine Anmeldung unter E-Mail stadtentwicklung@puchheim.de oder Tel. 089/80098-132 empfohlen.
Für alle, die keine Gelegenheit haben, zu den Veranstaltungen zu kommen, hängen die Pläne im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung seit 10. September bis 5. November im Rathaus aus und können bei Bedarf erörtert werden. Jederzeit zugänglich sind die Unterlagen in diesem Zeitraum außerdem auf der städtischen Homepage über die Downloadfunktion.
Stellungnahmen können auch unter stadtentwicklung@puchheim.de eingereicht werden.
Bericht: Stadt Puchheim
R. Koch am
Jetzt ist es also amtlich, das „Vorzeigeprojekt“ kommerzielle Stadtmitte kann wie geplant gebaut werden. SPD, CSU, FW und mehrheitlich die Grünen waren dafür. Ob der 1200 m2 große Vollsortimenter mit Dachbegrünung und Elektroladesäule der Superrenner wird, wird sich zeigen. Ist doch die Grundidee des städtebaulichen Konzepts ein Relikt aus vergangener Zeit, das an jedem Kreisverkehr einer mittelgroßen Ansiedlung im ländlichen Raum zu bewundern ist: ein Einkaufsmarkt mit Parkplatz und ein paar Kaffeestühlen hinter den Auspuffen der Autos. Aber das im Zentrum der aufstrebenden, fahrradfreundlichen Stadt Puchheim?
Ohne oberirdische Parkplätze, kein Vollsortimenter und ohne Vollsortimenter keine Aufwertung des Alois-Harbeck-Platzes, so lautete die Leitlinie, die sich in vielen bunten Ansichten der Architekten mit einigen Bäumen zwischen den Parkplätzen widerspiegelte. Nur dumm, dass diese Bäume geplante Bäume waren, die erst noch wachsen müssen. Die vorhandenen Bäume auf dem Hügel müssen jetzt weichen, da der Supermarkt ja in die Nullebene muss – und die Parkplätze davor.
Gäbe es in Puchheim eine Baumschutzverordnung, wäre ein Teil der Bäume am Harbeck-Platz geschützt, behauptete die Grünen-Fraktionssprecherin Gigliotti in der Stadtratssitzung. Damit liegt sie leider falsch. Frau Gigliotti hatte offenbar den von ihrer Fraktion eingebrachten Entwurf einer Baumschutzverordnung nicht mehr präsent. Dort heißt es in §5 (1): „Das Entfernen oder Verändern geschützter Bäume ist auf Antrag zu genehmigen, wenn aufgrund anderer Rechtsvorschriften ein Anspruch auf Genehmigung eines Vorhabens besteht, dessen Verwirklichung ohne Entfernung oder Veränderung von Bäumen nicht möglich ist, …“ „Denn Baurecht ist Kernbestand des Eigentums-Grundrechts. Das bedeutet: Wenn ein Bauherr sein volles Recht geltend macht und nur die Baumschutzverordnung einer Fällung entgegensteht, zieht der einzelne Baum den Kürzeren, erklärt Cornelius Mager, Chef der Lokalbaukommission des Münchner Planungsreferats“ (zitiert nach: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/baurecht-schlaegt-baumschutz-wenn-baeume-planern-weichen-muessen,Sjf6LZy). Da haben die Proteste von Klima- und Naturschützern im konkreten Fall dann doch mehr erreicht – u.a. 35 zusätzliche Bäume an der Grenze zu Eichenau.
Mit freundlichen Grüßen
R. Koch