Gegen die Richtlinie, die sich Puchheim bei der Anlage von Geldvermögen selbst auferlegt hat, ist verstoßen worden. Nur so konnte es zu dem sich abzeichnenden Totalverlust von 2 Mio. Euro durch die Pleite der Greensill Bank AG kommen. Nicht erst bei der Vertragsverlängerung im Dezember 2020, sondern bereits bei der Erstanlage im Mai 2020, wurden Risikomanagement-Vorgaben der Richtlinie nicht eingehalten. Zu diesem Urteil ist die CSU-Fraktion im Stadtrat Puchheim gekommen.

Die Fraktionssprecherin Karin Kamleiter und ihr Stellvertreter Dominik Schneider zählten in einer Pressekonferenz vergangene Woche konkret zwei Verstöße auf. So wurde zum einen das Mindestrating von AA von der Greensill Bank AG nicht eingehalten, zum anderen wurde gegen das Prinzip „Sicherheit vor Ertrag“ verstoßen, indem die Anlagesumme bei einer Bank angelegt wurde, obwohl keine Einlagensicherung für die Geldanlage der Stadt Puchheim besteht. Auch ein darüberhinausgehender Institutsschutz ist nicht existent.
In einer Pressekonferenz, die eigens zu diesem Thema abgehalten wurde, wurde der Puchheimer Stadtverwaltung die Nichteinhaltung der im Jahr 2018 vom Stadtrat verabschiedeten und zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getretenen Richtlinie vorgeworfen – ein Eingriff der Stadtverwaltung in eine zentrale Kompetenz des gemeindlichen Kollegialorgans, der für die CSU-Fraktion im Stadtrat nicht akzeptabel ist.
Eine ergänzende, unabhängige und gründliche Aufarbeitung von externer Stelle ist daher zwingend erforderlich und zügig durchzuführen.
Beitrag: CSU Puchheim
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