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Flugfähige Hausbesetzer – was tun mit Familie Schwalbe?

29. Juni 2012 Kommentar verfassen

Hausbesitzer sind nicht selten ratlos, wenn sich Mehlschwalben als Nistplatz ausgerechnet ihr Eigenheim bzw. ihre vermietete Immobilie ausgewählt haben. Denn so beliebt die Vögel als „Glücksbringer“ auch sind – spätestens wenn eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, sind die „Untermieter“ im Weg. 
Schwalbennester sind vom Gesetzgeber geschützt. Der LBV gibt Tipps zum Umgang mit geschützten Vogelarten.

Schwalbennester sind geschützt!
Praktisch unkündbar, da geschützt: Großfamilie Schwalbe unterm Dach! Foto: Anita Hatlapa, LBV
Aus der Pressemitteilung des LBV: „Darf man als Eigentümer oder Mieter Schwalbennester zerstören, wenn man sich durch die Vögel selbst oder durch den Kot der Tiere gestört fühlt? Diese Frage hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Gerichte beschäftigt und die Urteile sind eindeutig: Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Nester besonders geschützter Vogelarten wie der Mehlschwalbe, und wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Eigentümern von Immobilien geduldet werden. Doch der Konflikt lässt sich entschärfen: Ein min. 70 cm unterhalb der Nester angebrachtes Kotbrett verhindert dauerhaft eine Verschmutzung der Fassade. Eine weitere sanfte Methode ist es, den Schwalben an unproblematischen Stellen künstliche Nester anzubieten, sodass sie im kommenden Jahr umziehen können.

Bei Fassaden- und Dacharbeiten müssen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ebenfalls beachtet werden. Wurden die Nester bei Renovierungsarbeiten zerstört, sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen. Am besten ist es, sich vor Beginn der Bauarbeiten mit der betroffenen Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen und sich mit ihr abzustimmen. Dann ist man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidet Rechtsstreitigkeiten.

Zum Schutz der Vögel und ihrer Nester empfiehlt es sich außerdem, Dächer und Dachrinnen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zwischen 30. September und 28. Februar zu erneuern.

Künstliche Schwalbennester, Kotbretter sowie ausführliche Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Interessierte in der Puchheimer Geschäftsstelle der LBV-Kreisgruppe Fürstenfeldbruck, erreichbar unter 089/ 800 1500. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.lbv.de/schwalben zu finden.“

Kategorie: Aktuelles, Umwelt

Über Markus Limbacher

Markus lebt und arbeitet als Werbetechniker in Puchheim. Bei schönem Wetter kann man ihn beim Angeln treffen oder auch bei der Arbeit im Garten. Er ist in der Werbegemeinschaft Geschäftswelt Puchheim aktiv.

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