Hausbesitzer sind nicht selten ratlos, wenn sich Mehlschwalben als Nistplatz ausgerechnet ihr Eigenheim bzw. ihre vermietete Immobilie ausgewählt haben. Denn so beliebt die Vögel als „Glücksbringer“ auch sind – spätestens wenn eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, sind die „Untermieter“ im Weg.
Schwalbennester sind vom Gesetzgeber geschützt. Der LBV gibt Tipps zum Umgang mit geschützten Vogelarten.
Bei Fassaden- und Dacharbeiten müssen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ebenfalls beachtet werden. Wurden die Nester bei Renovierungsarbeiten zerstört, sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen. Am besten ist es, sich vor Beginn der Bauarbeiten mit der betroffenen Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen und sich mit ihr abzustimmen. Dann ist man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidet Rechtsstreitigkeiten.
Zum Schutz der Vögel und ihrer Nester empfiehlt es sich außerdem, Dächer und Dachrinnen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zwischen 30. September und 28. Februar zu erneuern.
Künstliche Schwalbennester, Kotbretter sowie ausführliche Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Interessierte in der Puchheimer Geschäftsstelle der LBV-Kreisgruppe Fürstenfeldbruck, erreichbar unter 089/ 800 1500. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.lbv.de/schwalben zu finden.“
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