Jedem 5. Puchheimer Hundehalter droht eine rückwirkende Steuerfestsetzung oder gar ein Bußgeld. Alle Haushalte werden in den nächsten Tagen überprüft. Hundehaltern wird deshalb empfohlen, nicht angemeldete Hunde noch schnellstens anzumelden.
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Bayern erhebt auch die Stadt Puchheim eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Zimmer 111, Telefon 089/80098-182) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 50 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadtverwaltung davon aus, dass bis zu 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind.
Alle Haushalte im Stadtgebiet werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Um das Steuergeheimnis zu bewahren, weiß die Firma nicht, wer einen Hund in Puchheim gemeldet hat.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt tatsächlich von der Gemeinde beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Gemeinde ausgestellte Legitimation zeigen. Dieser ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen. Im Zweifelsfall kann auch gerne beim Steueramt der Stadt nachgefragt werden (Tel. 089/80098-182)
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. In Einzelfällen können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Tiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.
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