Seit der Unterschutzstellung der Singvögel durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) im Jahr 1977 kam es zu einem deutlichen Anwachsen der zuvor sehr stark geschrumpften Saatkrähen-Populationen in Bayern. Problematisch ist, dass die Brutgebiete, die sich ursprünglich in offenen Landschaften mit Gehölzgruppen befanden, inzwischen fast ausschließlich innerhalb von Städten und Gemeinden zu finden sind. Dort werden die Krähen oft als störend wahrgenommen und deshalb Vergrämungsmaßnahmen gefordert.

In Puchheim wurde im Jahr 2008 eine Saatkrähenbrutkolonie im Schopflachfriedhof festgestellt. Seitdem hat sich die Zahl der Nester erheblich erhöht und der Brutbereich hat sich weitgehend in das angrenzende Wäldchen verlagert. Außerdem gab es seither immer wieder Splitterkolonien. Auch in den Nachbarkommunen traten diese vermehrt auf.
Bereits seit Jahren führt die Stadt verschiedene Vergrämungsmaßnahmen durch, die stets im Vorfeld von der Regierung von Oberbayern genehmigt wurden. Auch in diesem Jahr werden wieder Greifvögel zur Vergrämung der Saatkrähen in den Randbereichen der Hauptkolonie und am Schopflachwäldchen sowie zur Verhinderung von Splitterbereichen eingesetzt. Dabei arbeitet die Stadt Puchheim mit den Nachbarkommunen eng zusammen.
Damit die Maßnahmen erfolgreich sind und sich die Saatkrähen nicht weiter im Stadtgebiet ausbreiten, ist die Stadtverwaltung auf die Unterstützung der Puchheimer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Bitte informieren Sie uns, wenn an einer Stelle mehrere Krähennester gebaut werden. Einzelnester sind unproblematisch, da es sich dabei in der Regel um die Nester von Rabenkrähen handelt, die nicht in Kolonien brüten. Auf keinen Fall sollten Sie die Saatkrähen füttern! Das heißt auch, dass Sie beim Füttern von Vögeln grundsätzlich darauf achten sollten, nicht unbeabsichtigt Krähen anzulocken.
Langfristiges Ziel der Stadt Puchheim ist die allmähliche Vergrämung der problematischen Hauptkolonie am Schopflachwäldchen/-friedhof in siedlungsfernere Bereiche. Um hierfür eine Genehmigung zu erhalten, ist jedoch die Etablierung und der Schutz einer solchen Neuansiedlung Voraussetzung. Sollten sich Saatkrähen in unproblematischen Bereichen zum Brüten niederlassen, dürfen sie dort auf keinen Fall gestört werden.
Beitrag: Stadt Pucheim
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